Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns geltenden Bedingungen für die Inanspruchnahme unserer Leistungen für Verbraucher*innen und Unternehmer*innen.
  2. Verbraucher*in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer*in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Diese AGB gelten für Unternehmer*innen auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der/die Unternehmer*in entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
  4. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und in Textform vereinbart wurden, z.B. in individuellen Angeboten durch uns an Sie.

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss, Vertragstext

  1. Vertragsgegenstand sind die durch uns angebotenen Dienstleistungen und Werke im Bereich der Erhaltung, Aufbereitung und Digitalisierung von Zeitzeugen- und Familienerinnerungen in Bild, Schrift und Wort. Die wesentlichen Merkmale entnehmen Sie Ihrem individuellen Angebot.
  2. Sie kontaktieren uns über das Kontaktformular, per Mail oder telefonisch und schildern Ihr Anliegen, damit wir Ihnen nach Ihren Vorgaben ein individuelles auf Sie abgestimmtes Angebot unterbreiten können. Sie erhalten dann von uns ein verbindliches Angebot (= Angebot im Sinne des § 145 BGB).
  3. Erst durch Ihre ausdrückliche Beauftragung des Ihnen übersandten Angebots/Kostenvoranschlags in Textform kommt der Vertrag zwischen uns zustande. Angebote /Kostenvoranschläge, die Preise enthalten, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist sind wir an dieses Angebot/Kostenvoranschlag nicht mehr gebunden.
  4. Sie erhalten mit dem Angebot den Vertragsinhalt und die AGB. Dies entspricht dem wesentlichen Vertragstext. Wir speichern den vollständigen Vertragstext nicht und dieser ist nicht online abrufbar. Wir bitten Sie daher den Vertragstext auch auf Ihren Geräten zu speichern.
  5. Für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB gilt: Wir übersenden Ihnen ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das bezugnimmt auf mündliche Vertragsverhandlungen oder solche in Textform. Wenn Sie hierauf nicht unverzüglich antworten, gilt Ihr Schweigen als Annahme im Sinne des § 362 HGB.
  6. Wir bieten keine Rechtsberatungen an, insbesondere nicht zum Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und zum Medienrecht. Im Bedarfsfalle sind Sie gehalten sich externen Rechtsrat einzuholen.

§ 2 Ablauf der kontinuierlichen Zusammenarbeit

  1. Termine sind verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt sind.
  2. Wir beraten Sie nach ausführlicher Schilderung Ihrer Wünsche im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragestellungen. Sie entscheiden über die zu erbringenden Leistungen und das weitere Vorgehen.
  3. Für beide Parteien gilt: Soweit ein Termin nicht eingehalten werden kann, ist der jeweils andere Vertragspartner unverzüglich ab Kenntnis zu informieren.

§ 3 Mitwirkungspflichten der/s Kund:innen

  1. Sie verpflichten sich uns die zur Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen, sowie erforderliches Material, datenschutzrechtliche Einwilligungen betroffener Personen oder eigene zu erbringende Leistungen fristgemäß zur Verfügung zu stellen. Termin und Art der Unterlagen und Informationen ergeben sich aus individueller Vereinbarung.
  2. Sie erwerben die zur Nutzung des Materials erforderlichen, für den Zweck ausreichenden Nutzungsrechte auf eigene Rechnung von Dritten und teilen uns den Lizenzumfang nachvollziehbar mit.
  3. Sie sind auch verpflichtet, uns unaufgefordert über alle Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Vertrags relevant sein könnten.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbestimmungen

  1. Die Preise ergeben sich aus dem verbindlichen Angebot. Veröffentlichte Preise, mündliche Angebote und per E-Mail übermittelte unverbindliche Kostenschätzungen sind nicht bindend.
  2. Die vereinbarte Vergütung beinhaltet die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer.
  3. Die Vergütung erfolgt zzgl. Übertragungs- und Versandkosten, Fremdkosten, Spesen und Reisekosten. Übertragungs- und Versandkosten sind Kosten für Speichermedien und/oder den Versand bzw. die Übertragung der Daten auf Ihren Server. Fremdkosten sind zum Beispiel Kosten durch die Inanspruchnahme von externen Dienstleistern. Reisekosten können nach vorheriger Absprache folgende Kosten umfassen: Flüge Economy-Klasse, Bahnfahrten, PKW nach gefahrenen Kilometern, Mietfahrzeuge nach tatsächlichem Aufwand, Hotels sowie Übernachtungen nach tatsächlichem Aufwand.
  4. Die Rechnungstellung erfolgt:
    • bei Vergütung nach Stundensatz monatlich incl. Fremd- und Reisekosten zu Beginn des Folgemonats für den abgelaufenen Kalendermonat.
    • bei Kurzprojekten unter einem Monat nach Abschluss des Projektes
    • bei der Erstellung von Werken nach der Abnahme bzw. Vollendung.
  5. Wir sind bei vertragsgemäßer Leistung berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen und auch Teilleistungen nach Erbringung bzw. Fertigstellung abzurechnen.
    In der Regel sind folgenden Abschlagszahlungen zu leisten:
    • ½ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
    • ½ nach Ablieferung/Fertigstellung
  6. Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Sie geraten mit einer Zahlung - ohne dass es einer Mahnung bedarf - ganz oder teilweise in Verzug, wenn Sie nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungstellung nicht zahlen.
  7. Liegen besondere Gründe vor (z. B. Insolvenzbekanntmachung, verzögerte Zahlungen in der Vergangenheit) sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 5 Leistungszeit, Leistungsänderungen

  1. Die Nichteinhaltung vereinbarter Termine ist dann unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten durch Sie beruht. Die Einhaltung der Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, und Sie Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen rechtzeitig vorlegen, erfüllen oder erteilen. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, von Ihnen akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte schließen wir nicht ab.
  2. Sie können Änderungen bzgl. Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte Leistungen. Wir werden, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die voraussichtlich eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und im beiderseitigen Einvernehmen den Vertrag ergänzen. Wird keine Einigung erzielt, sind wir berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen werden von uns nicht gefordert, wenn und soweit Sie diese nicht zu vertreten haben. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs aufgeführt ist.

§ 6 Kündigung bzw. Abbruch und Stornierung

  1. Beide Parteien können den Vertrag bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils vorzeitig beenden, insbesondere wenn wir die weitere Erfüllung ablehnen, Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachhaltig nicht nachkommen oder Sie fällige Abschlagszahlungen nicht leisten. Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Fristsetzung voraus, es sei denn, die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Partei abgelehnt worden.
  2. Sie können den Vertrag darüber hinaus ohne wichtigen Grund - im Falle eines zu erstellenden Werkes auch vor dessen Fertigstellung - kündigen und beenden. Hiervon bleibt unser Vergütungsanspruch jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für Sie vorgesehenen Kapazitäten.
  3. Bei wirksamer Beendigung des Vertrages durch Sie gehen die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an bereits erstelltem Material, sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf Sie über.
  4. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung und Vervielfältigung von Materialien aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen. Werden uns erst nach Beginn der Bearbeitung während der Sichtung und Digitalisierung Ihres Materials solche Inhalte bekannt, so haben wir das Recht, die weitere Erfüllung unbeschadet des Anspruchs auf Vergütung der bereits erbrachten Leistung abzulehnen.

§ 7 Leistungsänderung, Abnahme und Beanstandungen, Lieferung

Sofern ein durch uns erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt folgendes:

  1. Nach Mitteilung der Fertigstellung des Werks sind Sie innerhalb von 7 Werktagen zur Abnahme verpflichtet. Beanstandungen sind binnen dieser Frist uns gegenüber in Textform zu erklären und detailliert auszuführen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn Sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung die Abnahme des Werks unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert haben. Sind Sie Verbraucher*in, gilt dies nur, wenn wir Sie hierauf zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform hingewiesen haben.
  2. Ist nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen tritt an die Stelle der Abnahme die Vollendung des Werkes.
  3. Wir sind jederzeit berechtigt, Ihnen Teile des Gesamtwerks zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Sie müssen die Abnahme erteilen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Einmal abgenommene Teile können von Ihnen später nicht mehr abgelehnt oder eine Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die Sie zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht kennen konnten.
  4. Das von uns fertiggestellte und abgenommene digitalisierte Material wird Ihnen nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf einem geeigneten Speichermedium übergeben oder auf Ihren Server übertragen. Dies ist eine Zusatzleistung und wird, wenn nicht ausdrücklich bei Auftragsvergabe abgesprochen, nachträglich in Textform vereinbart. Die Kosten für das Speichermedium, sowie den Versand bzw. die Übertragung tragen Sie.

§ 8 Copyright, Umfang der Nutzungsrechte bzw. Lizenzen

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumen Sie uns an den von Ihnen gelieferten Rohmaterialien nicht-exklusive, einfache Nutzungsrechte ein, die es uns gestatten, Ihre Materialien in einer Form, die keine personenbezogene Daten enthalten, die Rückschlüsse auf konkrete Personen zulassen, zu verwerten und insbesondere in anonymisierter Form für Eigenwerbung zu nutzen.
  2. Die Urheber- und Nutzungsrechte an von uns erstellten Werken (Gesprächsprotokolle, Interviewmitschnitte, Ton- und Bildaufnahmen, Transkripte, Zusammenfassungen, etc.) sowie dessen Teilelementen liegen bei uns. Wir räumen Ihnen die Nutzungsrechte an den gelieferten digitalisierten Materialien in dem in unseren Angeboten beschriebenen Umfang ein. Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt also in der Regel im Rahmen einer im konkreten Angebot vereinbarten Lizenz.
  3. Ist die Übertragung von Nutzungsrechten nicht ausdrücklich geregelt worden, vereinbaren wir für diesen Fall als Auffangregelung, dass Sie für sämtliche durch uns gelieferten Werke im Zweifel räumlich und zeitlich unbegrenzte, nicht-ausschließliche, einfache Nutzungsrechte ab Vergütung (vollständiger Zahlungseingang bei uns) eingeräumt bekommen haben.
  4. Wir vereinbaren, dass die Nutzungsrechtsübertragung auch für mit Ihnen im Konzern verbundene Unternehmen gilt. Das heißt, Sie dürfen Unternehmen, an denen sie durch Gesellschaftsanteile beteiligt ist bzw. Unternehmen die an Ihnen durch Gesellschaftsanteile beteiligt sind, Unterlizenzen im Rahmen der hier vereinbarten Lizenz vergeben. In diesem Fall werden Sie uns darüber informieren.
  5. Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, bedarf die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte unserer Einwilligung.
  6. Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, werden die Nutzungsrechte ausschließlich an den abgenommenen finalen Werkversionen, nicht an vorherigen Entwürfen etc. eingeräumt. Wir sind nicht verpflichtet, Rohdaten herauszugeben.
  7. Sie verpflichten sich den Umfang der Nutzung der Lizenzen offen zu legen und uns über jede neue Nutzung der von uns erstellten Werke zu informieren, um zu bestätigen, dass diese unter Ihre zuvor erworbenen Lizenzvereinbarung fällt.
  8. Wir haben grundsätzlich das Recht als Urheber genannt zu werden, es sei denn es ist ausdrücklich abweichend vereinbart.

§ 9 Rechte Dritter und Rechtsverletzungen, Einwilligungen Betroffener

  1. Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Wir nehmen keine straf-, datenschutz-, wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtliche Prüfung des von Ihnen zur Verfügung gestellten Materials oder der von Ihnen gewünschten Inhalte vor. Wir werden Sie jedoch auf mit unseren Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald wir hiervon positive Kenntnis erlangen. Die Haftung für derartige Rechtsverletzungen ist in § 12 Abs.4 geregelt.
  2. Sie verpflichten sich, eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zu ermöglichen. Sie sichern zu, dass die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns zum Zweck der Aufbereitung und Digitalisierung im Sinne des Art. 7 DSGVO eingewilligt haben oder die Verarbeitung aufgrund anderer Rechtsgrundlagen möglich ist.
  3. Wir verpflichten uns Material frei von Rechten Dritter bzw. mit ausreichenden Nutzungsrechten im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks zu liefern. Nach unserer Wahl sind die Nutzungsrechte durch uns oder durch Sie direkt zu erwerben.
  4. Wir haften nicht für gesetzliche Ansprüche Dritter auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellen Sie uns auf erstes Auffordern frei.

§ 10 Vertraulichkeit, Speicherung und Rückgabe von Originalen und Daten

  1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen.
  2. Wir werden nach Vertragsbeendigung grundsätzlich alle uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, löschen; auf vorheriges Verlangen haben wir Ihnen zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an Sie herauszugeben oder auf Ihr Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten. Diese Vereinbarung hat keine inhaltliche Auswirkung auf etwaige Lizenzen.
  3. Wir sind nicht verpflichtet, Quelldateien, verkörperte Originale, Werke, Arbeitsdateien, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren. Wünschen Sie die Aufbewahrung und/oder Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

§ 11 Gewährleistung

  1. Sofern ein durch uns erstelltes Werk Gegenstand des Vertrages ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Ist das Werk mangelhaft im Sinne des § 633 BGB, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen und im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder den Preis zu mindern oder bei Selbstvornahme Ersatz der notwendigen Aufwendungen zu verlangen.
  2. Verlangen Sie Nacherfüllung, erfolgt diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Neuerstellung mangelfreier Werke.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bzgl. eines durch uns erstellten Werks beträgt ein Jahr ab Abnahme oder wenn nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist, ab Vollendung.
  4. Gewährleistungsansprüche bestehen dann nicht, wenn Sie Änderungen an den von uns erbrachten Werken und Leistungen vorgenommen haben, oder von Dritten haben vornehmen lassen, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
  5. Ergibt die Untersuchung eines behaupteten Mangels, dass dieser nicht besteht bzw. keinen Gewährleistungsanspruch gegen uns auslöst, können wir Ihnen die für die Verifizierung und Mängelbehebung entstandenen Aufwendungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen in Rechnung stellen.
  6. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen verursacht wurden
    • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
    • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
    • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart,
    • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
    • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
    • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart
    • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  3. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  4. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für Schadsoftware wird unbeschadet des Abs. 1 ausgeschlossen.
  5. Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Wir nehmen keine straf-, datenschutz-, wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtliche Prüfung des von Ihnen zur Verfügung gestellten Materials oder der von Ihnen gewünschten Inhalte vor. Wir werden Sie jedoch auf mit unseren Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald wir hiervon positive Kenntnis erlangen. Verletzen unserer Werke die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen von Ihnen beruhen, so haften Sie im Innenverhältnis allein. Sie stellen uns hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und verpflichten sich, uns die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen, wenn wir unserer Schadensminderungspflicht durch sachgerechte Behandlung des Falles genügt haben. Soweit unsere Schadensersatzhaftung nach den vorangegangenen Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung unserer Angestellten, freien Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen.

§ 13 Umgang mit Ihren Materialien

Wir behandeln die uns anvertrauten Materialien mit größtmöglicher Sorgfalt und haben Vorkehrungen getroffen und entsprechende Geräte angeschafft, die eine schonende Digitalisierung ermöglichen. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass in die Jahre gekommene Dokumente, Fotos, Dias und Filme, sowie die dem natürlichen Verfall unterliegenden Materialien während der Digitalisierung beschädigt oder gar zerstört werden. Für derartige Beschädigung oder Zerstörung haften wir außer in den Fällen des § 12 nicht.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Für Verträge, an denen ein:e Verbraucher:in nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz.
  2. Sofern Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.